Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Photovoltaik: So sparen Sie clever Steuern bei einer Solarinvestition

2025-06-24 13:17:12

Wer in eine Photovoltaikanlage investieren möchte – sei es als Unternehmer, Selbstständiger oder Landwirt – sollte den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG unbedingt kennen. Denn: Der IAB ist ein steuerliches Power-Tool, das Ihnen bereits vor der Investition hilft, Ihre Steuerlast massiv zu senken – und das rückwirkend. In Kombination mit Sonderabschreibungen und der degressiven AfA ergibt sich ein starkes Steuerpaket für Ihre PV-Anlage.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, warum Photovoltaik und der Investitionsabzugsbetrag „a perfect match“ sind – und wie Sie davon profitieren.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es Ihnen, bereits vor der tatsächlichen Anschaffung einer Photovoltaikanlage bis zu 50  % der geplanten Investitionskosten gewinnmindernd anzusetzen. Die Folge: Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt, Sie zahlen weniger Steuern – oder bekommen sogar eine Erstattung für vergangene Jahre. Möglich macht das § 7g EStG, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gedacht ist.

Vorteile des IAB auf einen Blick:

  • 50 % der Investition sofort steuerlich absetzbar – auch rückwirkend
  • Liquiditätsvorteil vor der Investition
  • Planungssicherheit und Optimierung Ihrer Steuerstrategie

Beispiel: IAB bei Photovoltaik nutzen

Angenommen, Sie planen eine PV-Anlage im Wert von 100.000 €. Mit dem IAB können Sie bereits 50.000 € (50 %) in Ihrer Steuererklärung vorziehen – und so Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend senken. Das gilt auch rückwirkend, wenn Sie beispielsweise 2025 die Investition tätigen, aber den IAB bereits 2024 oder sogar 2023 geltend gemacht haben.

Sonderabschreibung: Zusätzlich 40 % im Jahr der Anschaffung

Der Clou: Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung können Sie weitere 40  % der verbleibenden Investitionskosten als Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) ansetzen. Das sind in unserem Beispiel 40  % von 50.000 €, also 20.000 €, die zusätzlich steuermindernd wirken.


Tipp: Sie können die Sonder-AfA auch flexibel auf bis zu fünf Jahre verteilen – je nachdem, wie es steuerlich für Sie am sinnvollsten ist.

Degressive AfA: 15 % jährlich ab dem Restwert

Den Restwert der erworbenen Anlage, können Sie über die degressive Abschreibung (AfA) steuerlich absetzen. Hier sind jährlich 15 % des Restwerts möglich. Die Bemessungsgrundlage (BMG) ist im Anschaffungsjahr der Restwert der PV-Anlage vor der Sonder-AfA. In unserem Beispiel sind dies 50.000 €, was mit 15 % weitere 7.500 € ergibt. Diese wirken sich steuerwirksam und positiv aus.

Fazit: Photovoltaik + IAB = maximale Steuerersparnis

Wer in eine Photovoltaikanlage investieren will, sollte den IAB und die steuerlichen Abschreibungsoptionen auf dem Schirm haben. Denn so lassen sich Investitionen nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich clever gestalten.

Die Kombination aus:
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB)
  • Sonder-AfA im Jahr der Anschaffung oder verteilt
  • Degressiver Abschreibung über 15 % pro Jahr
… macht Photovoltaik zu einem der attraktivsten Investitionsgüter für die steuerliche Optimierung.


 

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