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Anspruch auf Elterngeld sichern – mit einem Investment in Photovoltaik
Photovoltaik lohnt sich – nicht nur energetisch und finanziell, sondern auch strategisch im Hinblick auf das Elterngeld. Denn mit einem gezielten Investment lassen sich steuerliche Vorteile nutzen, um unter der relevanten Einkommensgrenze zu bleiben. Was viele nicht wissen: Bereits 1 Euro über der Grenze können den kompletten Anspruch kosten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld sichern können.
Was sich beim Elterngeld ändert
Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2024 geboren wurden, gilt eine neue Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Diese liegt aktuell bei 200.000 € zu versteuerndem Einkommen. Ab dem 1. April 2025 wurde diese Grenze weiter auf 175.000 € abgesenkt.
Maßgeblich ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen, wie es im Einkommensteuerbescheid steht. Und genau hier entsteht Spielraum – nicht nur für Personen mit unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten.
Harte Grenze: Elterngeld verfällt ab dem ersten Euro darüber
Die gesetzliche Regelung (§ 1 Abs. 8 BEEG) sieht eine harte Kappungsgrenze vor.
Das bedeutet: Wird diese Grenze auch nur um einen einzigen Euro überschritten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig.
Dabei geht es um viel Geld: Der maximale Elterngeldanspruch liegt bei 1.800 € pro Monat für 14 Monate – also insgesamt bei bis zu 25.200 €.
So kann ein Photovoltaik-Investment helfen
Wer durch ein gezieltes Investment in eine Photovoltaikanlage sein zu versteuerndes Einkommen künstlich reduziert, kann unter der Einkommensgrenze bleiben – und sich den Elterngeldanspruch sichern.
Der Schlüssel liegt in den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Besonders relevant ist hierbei der Investitionsabzugsbetrag (IAB), mit dem ein erheblicher Teil der Investitionskosten bereits im Jahr vor dem Kauf geltend gemacht werden kann. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen deutlich.
Kapitalerträge? Kein Problem!
Ein weiterer Vorteil: Kapitalerträge, die bereits der Abgeltungsteuer unterliegen, zählen nicht zur Einkommensgrenze. Wer also beispielsweise Zinserträge, Dividenden oder Gewinne aus Aktien erzielt, muss sich um die Elterngeldgrenze keine Sorgen machen – solange diese Erträge pauschal versteuert wurden.
Für Selbstständige, Unternehmer oder vermögensverwaltende Privatpersonen bieten sich dadurch große Gestaltungsspielräume, um durch intelligente Investments und steuerliche Planung den Elterngeldanspruch zu erhalten.
Fazit: Mit Photovoltaik doppelt profitieren
Ein Investment in eine Photovoltaikanlage lohnt sich mehrfach:
- Langfristige Rendite durch saubere Energie
- Attraktive steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
- der Erhalt von 25.200 € Elterngeld, der sonst komplett verfallen würde.
Tipp: Wer ein Kind plant oder bereits Nachwuchs erwartet, sollte steuerlich planen und über ein PV-Investment nachdenken. Wir beraten Sie gern dabei!